Im Prozess um den Hungertod einer 88 Jahre alten Seniorin hat das Düsseldorfer Schwurgericht deren Tochter zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Kammer befand die Frau der "Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen" für schuldig. Die 69-Jährige aus Monheim in Nordrhein-Westfalen sei mit der Pflege ihrer Mutter psychisch und physisch überfordert gewesen, sagte Richter Klaus-Dieter Buhlmann in seiner Urteilsbegründung.
Die Mutter war im April 2004 mit nur noch 25 Kilogramm Körpergewicht an völliger Auszehrung gestorben. Drei Tage vor ihrem Tod hatte die Tochter einen Pflegedienst zu Hilfe gerufen, um bei der seit Monaten bettlägrigen Seniorin einen Verband wechseln zu lassen. Dabei war den Helfern der schlechte Zustand der alten Frau aufgefallen. Sie hatten deshalb die Polizei alarmiert.
Das Gericht ging bei seinem Urteil von einem bedingten Vorsatz der Tochter aus. Die Frau habe sich nicht rechtzeitig um die Pflege gekümmert. Sie habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt und "die Gesundheit ihrer Mutter sehenden Auges gefährdet", sagte Richter Buhlmann. Kritik übte er aber auch am Hausarzt und einer sporadisch helfenden Pflegekraft, die nicht rechtzeitig eingeschritten seien.
Der Tochter sei anzurechnen, dass sie die Pflege übernommen habe, sagte der Richter weiter. Beim Strafmaß sei auch das fortgeschrittene Alter der Angeklagten berücksichtigt worden. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Das Urteil ist rechtskräftig.